Der Markt Murnau am Staffelsee (amtlich: Murnau a.Staffelsee) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen
                    
                        
                                
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Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
12.128 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
82418                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08841                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Murnau am Staffelsee  
   Hauptstraße 2  
   82418 Murnau am Staffelsee  
2. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen  
   Von-Brug-Str. 46  
   82467 Garmisch-Partenkirchen  
3. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen  
   Bahnhofstraße 4  
   82467 Garmisch-Partenkirchen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Murnau am Staffelsee – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            - Öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Am Mösl – Schlageis vom 06.09.2024 bis 07.10.2024
- Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Südlich Nockstraße vom 19.08.2024 bis 20.09.2024
- Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Unterer Grainbichl/Kohlgruber Straße vom 19.08.2024 bis 20.09.2024
- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nördlich der Reschstraße vom 08.08.2024 bis 20.09.2024
- Neuaufstellung des Bebauungsplanes Seidlpark 2
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Am Parkweg
- 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Molo-Hof
- 4. Änderung des Bebauungsplanes Öck-Äcker
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Jugendkurheim / Kurklinik / Hochried
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
 
                         
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.